Aber was genau ist der Amateurmusikfonds? Wir haben bei Sandy Békési, Teamleitung beim Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. und zuständig für die Weiterleitung der Mittel aus dem Amateurmusikfonds, nachgefragt.
Was kann mit den Mittel aus dem Amateurmusikfonds gefördert werden?
Mit den Bundesmitteln können innovative und besondere Projekte gefördert werden, die sich mit den aktuellen Themen der Musikszene und Gesellschaft beschäftigen. Hierbei geht es besonders um Projekte aus dem Bereich Nachwuchsförderung und -gewinnung, Ensemble- Neugründung sowie Kooperationsprojekte. Projekte, die einen besonderen Modellcharakter haben, sind jene, die Ensembles zukunftssicher aufstellen, die nachhaltig angelegt sind, neue Kooperationen schaffen sowie mehr Sichtbarkeit der Amateurmusik in der Gesellschaft erreichen.
Einen besonderen Stellenwert haben zudem besonders kreative Projekte in den Bereichen Inklusion, Integration und interkulturelle Zusammenarbeit und Projekte rund um die Ensemble- und Verbandsentwicklung. Dabei erhalten Ensembles beispielsweise die Möglichkeit, sich mit wichtigen vereinsorganisatorischen Themen zu beschäftigen.
Wieso ist es für Orchester interessant, sich um eine Förderung zu bemühen?
Fördermittel geben die Möglichkeit, Projekte außerhalb des regulären Proben- und Konzertbetriebes umzusetzen. Möglicherweise etwas, was schon immer einmal ausprobiert werden wollte, aber was finanziell mit einem Risko verbunden ist, da Eintrittsgelder ausbleiben oder eine komplett neue Idee nicht erfolgreich umgesetzt werden kann.
Zudem ist bei der Bundesmusikverband Chor und Orchester bei der Mittelvergabe aufgefordert, auf ein ausgewogenes Verhältnis der Mittelverteilung zwischen vokalen und instrumentalen Ensembles zu achten. Da uns bisher immer mehr Anträge von vokalen als von instrumentalen Ensembles erreichen, können wir mit zunehmenden Orchesteranträgen auch mehr Orchester bei der Verteilung der Mittel berücksichtigen.
Wie hoch sind die Fördermittel, die beantragt werden können und wann kann das Projekt stattfinden?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den Mitteln, die BKM zur Verfügung stellen kann. Wir gehen aktuell davon aus, dass ein Orchester-Projekt mit bis zu 8.000 € gefördert werden kann.
Sofern wir im Sommer mit einer Ausschreibung starten können, braucht der Bewerbungs-, Antragsprüfungs- und Juryprozess eine gewisse Zeit, bis die Entscheidungen zu den Anträgen bekannt gegeben werden können. Nach aktueller Planung können die Projekte im Januar 2027 starten und bis Dezember durchgeführt werden.
Aber welche Anträge haben eine Chance auf Förderung, wenn die Mittel doch immer zu knapp sind?
Neben der formalen Antragsvoraussetzung, dass Antragstellende eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. ein eingetragener Verein) sein müssen, ist die Frage, ob das geplante Projekt zu den Fördervoraussetzungen passt, die Entscheidendste. Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Mittel ist, dass das Projekt ohne die Förderung nicht stattfinden kann. Zudem muss die Projektidee zu den vorgegebenen Projektschwerpunkten passen und sich von den regulären Aktivitäten des Orchesters abheben. Im Antrag selbst sollte darauf geachtet werden, dass das geplante Projekt möglichst gut beschrieben wird, damit sich die Jury vorstellen kann, was mit dem Projekt umgesetzt werden soll. Hierbei ist es hilfreich auf die Verbindung zwischen Ausgangssituation, Projektziel, geplante Maßnahmen und Details zu Projektbesonderheiten einzugehen, um sich von anderen Anträgen abzuheben.
Ein beispielhaftes Projekt eines Sinfonieorchesters haben wir auf unserer Website vorgestellt: https://bundesmusikverband.de/wp-content/uploads/2026/03/Nordsee-Sinfonieorchester_20260309.pdf
Gibt es grundsätzliche Ausschlusskriterien für eine Förderung?
Ja, die gibt es tatsächlich. Grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, Projekte, die im Ausland stattfinden sowie Projekte, die bereits begonnen haben oder sogar schon abgeschlossen sind. Ebenfalls nicht förderfähig sind jene Vorhaben, bei denen es lediglich um Anschaffungen wie Technik oder Instrumente geht.
Vollständige und ausführliche Informationen sowie Ausschlusskriterien oder Antragsvoraussetzungen, die je nach Förderprogramm oder Förderrunde abweichend sein können, gibt es immer in den „Fragen und Antworten“ auf unserer Projekt-Webseite. Zudem stehen wir in im Antragsprozess beratend zur Seite.
Inwieweit bietet der BMCO eine Unterstützung oder Begleitung der Orchester bei der Projektförderung an?
In der Antragsphase gibt es eine Beratungshotline, auf der nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch wirklich beraten wird. Nachdem der Antrag eingegangen ist, gibt unser Team hilfreiche Hinweise für eine Überarbeitung des Antrages, damit die Jury alle Informationen für eine Beurteilung vorliegen hat. Aber auch im Falle einer Förderung sind unsere Vertragspartner*innen nicht auf sich alleine gestellt. Wir informieren regelmäßig über aktuelle Themen, bieten Hilfestellungen und Vorlagen sowie einen persönlichen Austausch an. Wir versuchen, die bürokratischen Hürden so gering wie möglich zu halten und sind auch bei unerwarteten Herausforderungen ansprechbar und suchen gemeinsam nach einer Lösung.
Wie erfahren unsere Orchester von einer neuen Ausschreibung?
Am einfachsten ist es, wenn sich interessierte Orchester für den BMCO-Newsletter registrieren oder uns auf Instagram oder Facebook folgen. Die Registrierung für den Newsletter kann über https://bundesmusikverband.de/newsletter/ erfolgen. Alternativ kann man uns auf unserer Social-Media-Kanälen folgen, auf der wir natürlich auch über die neue Ausschreibung informieren werden.
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Wir danken für die aufschlussreichen Informationen und warten gespannt auf die neue Ausschreibung.


